„10 Punkte, die Sie unbedingt berücksichtigen sollten, damit Sie nach einem Unfall nicht –
wie die überwiegende Mehrheit – tausende an Euro verbrennen."
Dr. Thomas Schulz, Spezialist für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Ihr Auto wurde durch einen Unfall beschädigt oder schlimmer: Sie haben sich dabei verletzt und mussten sich in ärztliche Behandlung begeben...
„Den Rest erledigt meine Versicherung." Irrtum...
Nichts für „ungut": Versicherungskonzerne sind Wirtschaftsunternehmen. Wenn sie Schadenmanagement sagen, meinen sie immer nur das Eine: Ihren Schadenersatzanspruch so klein wie möglich zu halten.
5 bis 10 Millionen Euro verpuffen jährlich
„Jährlich werden im Zuge von Verkehrsunfällen geschätzt 5 bis 10 Millionen Euro an Schadensersatzansprüchen verschenkt. Der „lachende" Dritte ist dabei die Versicherungswirtschaft."
(Dr. Schulz, langjähriger Leiter der Schadensabteilung eines großen Versicherers und Fachanwalt für Versicherungsrecht)
Sie als Unfallgeschädigte(r) im guten Glauben, dass der Schadensersatzanspruch in Ihrem Fall fest im Verkehrsrecht verankert ist. In Wahrheit ist der Spielraum fast immer enorm.
Eine Tatsache, die maßlos unterschätzt wird und: ein absoluter Glücksfall für Ihren Versicherer, der sich dabei regelmäßig die Hände reibt.
Warum das auch in Ihrem speziellen Fall so ist? Das erklären wir Ihnen gerne persönlich.
Kostenlose Rechtsberatung: 05137-120 20... bevor wir gleich zu Ihrem „10-Punkte-Plan" kommen.
Sie bekommen einen Anruf vom „Schadenmanager". Er gibt den Helfer, während er Ihnen ganz „beiläufige" Fragen zum Unfallhergang stellt. „Selbstverständlich", werden Sie sagen – als Kunde des Versicherungsdienstleisters...
Der gute Mann wendet nun folgenden, einfachen Trick an: Er bittet Sie höflich um die Informationen zu den Umständen des Unfallhergangs, die er für die Minimierung Ihres Schadenersatzanspruchs benötigt – und schon ist es passiert...
Wenn Sie das Ablehnungsschreiben in der Hand halten und sehen, dass Ihre freiwilligen Angaben nicht für, sondern gegen Sie verwandt wurden, ist es meistens zu spät.
Rein rechtlich betrachtet müssen Sie nach dem Unfall Ihrem Versicherer nichts sagen, was Sie belastet. Weil Sie die Hintergründe der Befragungen aber nicht kennen, beantworten Sie jede Frage des Versicherers anstandslos und die Falle schnappt zu.
Es ist nur ein kleiner Schritt, seine Ansprüche durchzusetzen: zusammen mit einem Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie einem geeigneten Sachverständigen, der nicht mit der Versicherungswirtschaft zusammenarbeitet. Wie Sie das in Ihrem speziellen (Un-)Fall am besten angehen?
Das erklären Ihnen unsere Spezialisten gerne bei einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung.
Kostenlose Rechtsberatung: 05137-120 20
Allein die Tatsache, dass Ihr Anwalt für Verkehrsrecht Namen und Anschriften von geeigneten Sachverständigen kennt, erspart Ihnen ein zähes „Tauziehen".
Das schafft Zeit für Ihr Geschäft, für Familie, Freunde und Feierabende ohne Sorgenfalten auf der Stirn.
Lassen Sie Ihre Schadensersatzforderung das „Problem" Ihres Fachanwalts sein. Lehnen Sie sich zurück...
Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht „sieht", was Sie nicht erkennen können: Er durchschaut alle Zusammenhänge und Strategien, die der Versicherer im Rahmen des Schadenmanagements verfolgt.
Vor allem dann, wenn er beide „Seiten" von „innen" kennt: das Verkehrsrecht und das Versicherungswesen. Ein entscheidender Wissensvorsprung, um Ihnen den maximalen Schadensersatz zu garantieren, der Ihnen zusteht.
Dr. Schulz kennt beide Seiten aus seiner leitenden Funktion
Neben seiner selbständigen Anwaltstätigkeit war er fünfzehn Jahre lang in der
Versicherungswirtschaft als Syndikusanwalt beschäftigt. Bei einem
großen und bekannten deutschen Versicherer hat er eine Schadenabteilung geleitet,
die Schadensersatzansprüche nach einem Unfall bearbeitet hat. Mit dem
„Zehn-Punkte-Plan" fasst der erfahrene Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die
wesentlichen Aspekte für die Betroffenen zusammen.
Da die leitende Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft und die Tätigkeit als selbständiger Anwalt für Verkehrsrecht wegen der immer größer werdenden Nachfrage nach der anwaltlichen Dienstleistung zeitlich nicht mehr miteinander zu vereinbaren waren, hat sich Dr. Schulz für die Anwaltstätigkeit entschieden.
Für kostenlose Anfragen nach einem Unfall erreichen Sie ihn telefonisch unter: 05137-120 20.
Gerne beraten wir Sie im Fall der Fälle auch persönlich. Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Sie wissen ja – bei Ihrer Rechtsanwaltskanzlei Planetencenter ist die Erstberatung nach Verkehrsunfällen für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf...
Kostenlose Rechtsberatung: 05137-120 20Ein leidiges und „ewiges" Thema... Kürzlich rief – einmal mehr – ein Betroffener an und fragte unseren Spezialisten für Verkehrsrecht, Dr. Schulz:
„Wozu, bitte schön, brauche ich unbedingt einen Anwalt? Kann ich mich nicht ohne ihn mit der Versicherung einigen? Die Haftung ist doch klar, denn es war ein Auffahrunfall. Also habe ich keine Schuld, da bin ich mir ganz sicher. Ich kenne meine Rechte nach einem Unfall und wurde auch nicht verletzt. Es geht doch nur um meinen Fahrzeugschaden."
Der Ausdruck „eindeutige Haftung" ist das wahrscheinlich hartnäckigste, umgangssprachliche Vorurteil in Bezug auf „Recht & Unrecht" bei Unfällen. Diese „geflügelten Worte" stehen für ein umgangssprachliches Selbstverständnis, das nur einen Zweck hat: Versicherer und deren „eigenen" Sachverständige millionenfach zu beschenken.
Sind Sie diesem großen Irrtum etwa auch schon erlegen? Dann haben Sie vermutlich viel Geld verbrannt, ohne es zu wissen...
Das Fatale an diesem Irrtum: Sie werden es hinterher – nachdem Sie viel Geld „zum Fenster rausgeschmissen" haben – selbst feststellen und nie wieder ohne Rechtsanwalt vorgehen...
Natürlich kann man sich auch ohne Anwalt mit dem Versicherer einigen, wenn man das Risiko eingehen will, auf bares Geld zu verzichten.
So gesehen ist der Ausdruck „eindeutige Haftung" nichts weiter als eine leere Phrase – oder anders gesagt: der Wunsch ist Vater des Gedankens...
Sie haben dazu Fragen? Die beantworten wir Ihnen gerne persönlich.
Kostenlose Rechtsberatung: 05137-120 20 Zur Übersicht